Wer oder was ist und tut die MAV?
Mitarbeitervertretungen (MAV) sind betriebliche Interessenvertretungen nach kirchlichem Arbeitsrecht. Sie sind den Betriebs- oder Personalräten ähnlich, unterscheiden sich allerdings vom Umfang der diesen zustehenden Kompetenzen.
Die Befugnisse der Mitarbeitervertretungen sind in der 'Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO)' geregelt.
Unsere Handlungsmöglichkeiten bewegen sich im Rahmen des sogenannten "Dritten Weges". Hierbei geht es um die Art und Weise der Regelung der Arbeitsverhältnisse in der katholischen und evangelischen Kirche in Deutschland: Als „dritter Weg“ gilt im Sinne der christlichen Dienstgemeinschaft die einvernehmliche Gestaltung der Arbeitsvertragsrichtlinien und der Vergütung in paritätisch von Arbeitgeber und Mitarbeitern besetzten Kommissionen (Koda) - im Unterschied zur einseitigen Regelung durch den Dienstgeber oder der Regelung durch Tarifverhandlung mit der Möglichkeit des Arbeitsstreiks.
Die Rahmenbedingungen für unsere Arbeit als Mitarbeitervertreter, eine Onlinefassung der derzeit geltenden Mitarbeitervertretungsordnung, die Arbeitsvertragsordnung in ihrer Gültigkeit für das Bistum Mainz u.a. finden Sie auf der Webseite der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der MAVen, http://www.diag-mav-mainz.de/ und auf der Koda- Dienstnehmerwebseite: http://www.koda-mas-mainz.de/cms/
Tarifliche Grundlage der Beschäftigungsverhältnisse im Bereich des Bistums Mainz ist die jeweils geltende, kommunale Fassung des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes (TVöD). Tarifliche Anpassungen finden in Analogie zu den in den Tarifauseinandersetzungen öffentlicher Dienstgeber mit der Gewerkschaft ver.di erzielten Ergebnissen Anwendung.
Weiterführende Erläuterungen enthält unsere Infomappe für pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf dieser Webseite.