Was ist eine MAV?
Mitarbeitendenvertretungen (MAV) sind betriebliche Interessenvertretungen nach kirchlichem Arbeitsrecht. Sie sind den Betriebs- oder Personalräten ähnlich, unterscheiden sich allerdings vom Umfang der diesen zustehenden Kompetenzen.
Die Befugnisse der Mitarbeiter:innenvertretungen sind in der Mitarbeitendenvertretungsordnung (MAVO) geregelt.
Dritter Weg
Unsere Handlungsmöglichkeiten bewegen sich im Rahmen des sogenannten „Dritten Weges“. Hierbei geht es um die Art und Weise der Regelung der Arbeitsverhältnisse in der katholischen und evangelischen Kirche in Deutschland: Als „dritter Weg“ gilt im Sinne der christlichen Dienstgemeinschaft die einvernehmliche Gestaltung der Arbeitsvertragsrichtlinien und der Vergütung in paritätisch von Arbeitgeber und Mitarbeiter:innen besetzten Kommissionen (Koda) – im Unterschied zur einseitigen Regelung durch den Dienstgeber oder der Regelung durch Tarifverhandlung mit der Möglichkeit des Arbeitsstreiks.
Tarifvertrag als Grundlage
Tarifliche Grundlage der Beschäftigungsverhältnisse im Bereich des Bistums Mainz ist die jeweils geltende, kommunale Fassung des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes (TVöD). Tarifliche Anpassungen finden in Analogie zu den in den Tarifauseinandersetzungen öffentlicher Dienstgeber mit der Gewerkschaft ver.di erzielten Ergebnissen Anwendung. Hier kommt ihr zu einem TVöD-Gehaltsrechner.
Rahmenbedingungen
Die Rahmenbedingungen für unsere Arbeit als Mitarbeiter:innenvertretung, eine Onlinefassung der derzeit geltenden Mitarbeitendenvertretungsordnung, die Arbeitsvertragsordnung in ihrer Gültigkeit für das Bistum Mainz u.a. finden Sie auf der Webseite der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der MAVen, und auf der Koda- Dienstnehmerwebseite
weitere Informationen
Weiterführende Erläuterungen enthält unsere Infomappe für pastorale Mitarbeiter:innen hier zum Download.

